Hebammenbetreuung
Die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, inklusive eines ersten Vorgesprächs (Kennenlernen). Ein weiteres Vorgespräch, z. B. bei einer anderen Hebamme, wird privat in Rechnung gestellt.
Zusatzleistungen wie Akupunktur, Taping oder Trageberatung sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und müssen privat gezahlt werden. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt.
Unsere Abrechnung erfolgt nach der Hebammengebührenverordnung NRW. Für Privatpatientinnen oder Selbstzahler wird der 1,8-fache Satz berechnet.
Kurse
Die gesetzlichen Krankenkassen und einige private Versicherungen übernehmen die Kosten für Kurse wie Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildung. Ein eventuell erhobener Eigenanteil für Skripte und Materialien wird nicht von den Krankenkassen erstattet.
Die Kursgebühr ist vor Beginn auf das Konto der Kursleiterin zu überweisen.