Hebammenbetreuung
Die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein erstes Vorgespräch ( Kennenlernen) wird ebenfalls von der Krankenkasse erstattet. Ein weiteres Vorgespräch z.B. bei einer anderen Hebamme wird privat in Rechnung gestellt.
IGEL- Leistungen wie Akupunktur, Taping und Trageberatung werden privat in Rechnung gestellt.
Privatversicherte Frauen erhalten eine Rechnung über die Leistungen der Hebamme und können diese bei ihrer Versicherung einreichen. Die Versicherte sollte sich vorab bei ihrer Versicherung über die Leistungen informieren.
Wir rechnen unsere Leistungen nach der Hebammengebührenverordnung von NRW ab, für Privat oder Selbstzahler berechnen wir den 1,8 fachen Satz.
Kurse
Die gesetzlichen Krankenkassen sowie einige private Versicherungen übernehmen die Kosten für Geburtsvorbereitungs-, Schwangerschaftsgymnastik- und Rückbildungskurse. Der Eigenanteil für Skripte und Materialien, der bei einigen Kursen erhoben wird, ist nicht von den Krankenkasse zu erstatten.
Die Gebühr ist vor Kursbeginn auf das Konto der Kursleiterin zu überweisen.